Wege in den Beruf

Die Nikolauspflege hat in Kooperation mit dem Deutschen Taubblindenwerk Hannover und dem SFZ Förderzentrum ein weltweit einmaliges Modellprojekt initiiert. Mit dem von Aktion Mensch Stiftung geförderten Projekt Wege in den Beruf werden deutschlandweit berufliche Bildungsangebote für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung aufgebaut und damit Perspektiven geschaffen. Vor allem im beruflichen Bereich gab und gibt es für den Personenkreis taubblinder und hörsehbeeinträchtiger Menschen keine adäquaten Angebote. Daraus folgt oft ein Arbeitsplatz in einer WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) und eine damit verbundene Unterforderung oder gar eine Frühverrentung. Im Rahmen des Projekts werden berufliche Angebote geschaffen.

Die Treppe unseres Logos verdeutlicht es in einem Bild: die Mühe die es macht, einen Aufstieg auf sich zu nehmen, sich auf den Weg zu machen um zu einem späteren Zeitpunkt den Ausblick, den Erfolg und den Lohn zu genießen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, diesen Perspektivwechsel zu ermöglichen.
 

Im Zentrum des Projekts stehen unter anderem folgende Inhalte:


• Zugeschnitten auf die besonderen Bedarfe
• Vermittlung taubblindenspezifischer Techniken, Strategien und Fertigkeiten
• Erlangung größtmöglicher Selbständigkeit im Beruf und Alltag
• Kommunikationsstrategien und -techniken kennen und anwenden lernen
 

Was verstehen wir unter Hörsehbehinderung/Taubblindheit
 

Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist eine Behinderung eigener Art, die sich nicht aus der einfachen Addition von Taubheit und Blindheit ergibt. Da der eine Fernsinn nicht oder nicht ausreichend durch den anderen kompensiert werden kann, treten häufig bereits bei relativ geringen Beeinträchtigungen der beiden Fernsinne Sehen und Hören schwere Beeinträchtigungen der Gesamtentwicklung oder der Teilhabe auf.

Entscheidend für die Definition von Taubblindheit ist der taubblindenspezifische Unterstützungsbedarf und damit die funktionale Beeinträchtigung. Taubblindheit/Hörsehbehinderung tritt mitunter in Verbindung mit weiteren körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen auf. Im Rahmen der funktionalen Diagnostik von Taubblindheit und Hörsehbehinderung ist die Potenzierung durch vorliegende weitere Beeinträchtigungen und begleitende Verhaltensweisen zu berücksichtigen, die Einfluss auf das funktionale Hörsehvermögen nehmen können. Der Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung vor bzw. nach dem Spracherwerb ist von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung des Menschen mit Hörsehbehinderung/Taubblindheit.

 

Hörsehbehinderung und Taubblindheit - kein ganz neues Thema


Mitarbeitende der Nikolauspflege und des SFZ arbeiten jeden Tag mit Menschen, die die unterschiedlichsten Sehbeeinträchtigungen mitbringen. Manche dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben zusätzlich eine Hörbeeinträchtigung und wurden z.B. mit einem Hörgerät versorgt.

Der Unterstützungsbedarf hörsehbeeinträchtigter Menschen ist weitreichender als das bislang Vertraute – das haben viele der Mitarbeitenden im Alltag bereits erfahren.

Folgende Situationen kennen wir:
 

  • Andreas arbeitet am Bildschirmlesegerät und trägt ein Hörgerät - er ist in der letzten Zeit im Unterricht passiver als sonst. Wenn man ihn anspricht, wird klar, dass er dem Unterrichtsgespräch nicht folgen kann
  • Azra hat das Gefühl, dass sie nicht Teil der Gruppe ist, sie denkt, die anderen reden und lachen über sie.
  • Elisabeth, hörsehbehindert, wurde im Alter von 38 Jahren früh verrentet, da keine berufliche Perspektive gesehen wurde

Folgen Sie uns auf unseren social media-Kanälen
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Jana Martin

0152 06287970

Senden Sie uns eine Nachricht